Bilanzbuchhalter Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Bilanzbuchhalter – Prüfung

Die Teilnahme an Kurs und an der Bilanzbuchhalterprüfung ist nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden :
So wird von den Industrie- und Handelskammern vorausgesetzt, dass die Teilnehmer über eine kaufmännische Ausbildung verfügen und mindestens auf drei Jahre Berufserfahrung blicken können.

Des Weiteren muss der Arbeitnehmer mindestens die Hälfte dieser Zeit im betrieblichen Rechnungswesen bzw. in der Buchhaltung seines Arbeitgebers beschäftigt gewesen sein. Sofern keine kaufmännische Ausbildung absolviert wurde, gilt eine Berufserfahrung von sechs Jahren als weitere Voraussetzung, wovon mindestens drei Jahre im betrieblichen Rechnungswesen verbracht wurden.

Weil sich die Dauer des Kurses, in welchem die Teilnehmer auf die Bilanzbuchhalter-Prüfung vorbereitet werden, über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren erstreckt, darf dieser Zeitraum der Berufserfahrung angerechnet werden. Die Teilnahme am Kurs ist verpflichtend: Ohne Kursteilnahme wird keine Zulassung zur Prüfung erteilt. Die Kurse können selbstverständlich nebenberuflich – sprich entweder abends oder auch an den Wochenenden besucht werden.

Hinsichtlich der Kosten bleibt zu sagen, dass sich diese von Anbieter zu Anbieter sehr deutlich voneinander unterscheiden können. Es ist nämlich nicht so, dass der Vorbereitungskurs zwingend bei einer Industrie- und Handelskammer belegt werden muss. Verallgemeinert lässt sich sagen, dass sich die Ausbildungskosten auf eine vierstellige Summe belaufen.

Üblicherweise werden die Ausbildungskosten auf den Ausbildungszeitraum verteilt. Wenn Arbeitnehmer die Kosten zur Bilanzbuchhalter-Prüfung aus eigener Tasche bezahlen, können sie diese steuerlich geltend machen. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die einspringen und zumindest einen Teil der Kosten übernehmen.



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